Die Liquidationsgewinnbesteuerung zu einem reduzierten Satz ist eine Entlastungsmassnahme; da sie aber nur bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit zum Tragen kommt, ändert sie die periodische Besteuerung nicht und dürfte deshalb für die Wahl der Rechtsform nicht entscheidend sein, weshalb diese Massnahme nicht mehr erwähnt wird. Das Gutachten beschränkt sich auf die Prüfung der Teilbesteuerung der Dividenden zwecks Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.