Zu den periodischen Massnahmen zugunsten der Kapitalgesellschaften zählen die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer oder die für die Zwecke der Vermögenssteuer beschlossene Änderung der Bewertungsvorschriften für Wertschriften des Geschäftsvermögens. Die übrigen Massnahmen zugunsten der Personenunternehmungen betreffen namentlich Steueraufschubtatbestände bei der Überführung von Liegenschaften aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen oder beim Unternehmensübergang im Falle der Erbfolge. Die Liquidationsgewinnbesteuerung zu einem reduzierten Satz ist eine Entlastungsmassnahme;