Ausser der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bezweckt die Reform mehrere Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen der Personenunternehmen und der Kapitalgesellschaften. Zu den periodischen Massnahmen zugunsten der Kapitalgesellschaften zählen die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer oder die für die Zwecke der Vermögenssteuer beschlossene Änderung der Bewertungsvorschriften für Wertschriften des Geschäftsvermögens.