Daran knüpft sich die Feststellung, dass das Gleichbehandlungsgebot unter verschiedenen Aspekten geprüft werden kann: die Einhaltung der Gleichbehandlung kann untersucht werden mit Blick auf alle Steuerpflichtige oder in Bezug auf die verschiedenen Gesellschaftsformen oder beschränkt auf eine bestimmte Gesellschaftsform. Der Vergleich zwischen dem Unternehmer-Investor einer Kapitalgesellschaft und dem Selbständigerwerbenden fällt unterschiedlich aus je nachdem, ob die Steuerbelastung des Selbständigerwerbenden mit oder ohne Berücksichtigung 73 BGE 114 Ia 221; BGE 101 Ib 44; BGE 2A 331/2003.