Dies deshalb, weil zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen sind und weil die zur Diskussion stehenden Verfassungsprinzipien sehr allgemein gehalten sind. Daran knüpft sich die Feststellung, dass das Gleichbehandlungsgebot unter verschiedenen Aspekten geprüft werden kann: die Einhaltung der Gleichbehandlung kann untersucht werden mit Blick auf alle Steuerpflichtige oder in Bezug auf die verschiedenen Gesellschaftsformen oder beschränkt auf eine bestimmte Gesellschaftsform.