Im Lichte dieser Verdeutlichungen gilt es festzuhalten, dass es schwierig ist, die Frage eindeutig zu beantworten, ob eine steuerliche Massnahme mit dem Rechtsgleichheitsgebot und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu vereinbaren sei. Dies deshalb, weil zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen sind und weil die zur Diskussion stehenden Verfassungsprinzipien sehr allgemein gehalten sind.