Auch wenn sich dieses Gutachten auf die Massnahmen im Bundessteuerrecht beschränkt, so gilt es doch im Auge zu behalten, dass auch die Kantone Entlastungsmassnahmen für die Beteiligungsinhaber vorsehen können; diese kantonalen Entlastungen werden die Reaktionen der Unternehmer-Investoren hinsichtlich der Bundessteuermassnahmen mehr oder weniger stark beeinflussen. Es ist aber unmöglich, die Auswirkungen der kantonalen Regelungen auf die bundesrechtlichen Regelungen abschliessend zu bestimmen, weil in Bezug auf die von den Kantonen in Aussicht genommenen Entlastungen Unsicherheiten bestehen. Die zahlreichen Konstellationen können mehr als 200 verschiedene Varianten widerspiegeln.