Beizufügen ist, dass die Auswirkungen der Reform auch von den verschiedenen kantonalen Steuersystemen abhängen. Auch wenn sich dieses Gutachten auf die Massnahmen im Bundessteuerrecht beschränkt, so gilt es doch im Auge zu behalten, dass auch die Kantone Entlastungsmassnahmen für die Beteiligungsinhaber vorsehen können; diese kantonalen Entlastungen werden die Reaktionen der Unternehmer-Investoren hinsichtlich der Bundessteuermassnahmen mehr oder weniger stark beeinflussen.