Angesichts der knapp bemessenen Frist kann die in diesem Gutachten vorgenommene Untersuchung nur summarisch sein. Abgesehen davon ist die gutachterliche Prüfung auch deshalb summarisch, weil es unmöglich ist, eine empirische Prüfung der Konsequenzen der Reform vorzunehmen, die allen einzelnen in Betracht fallenden Situationen Rechnung trägt; zu denken ist etwa an die besondere Finanzierungsstruktur, die Ausschüttungsquote oder an die Eigenkapitalrendite. Beizufügen ist, dass die Auswirkungen der Reform auch von den verschiedenen kantonalen Steuersystemen abhängen.