71 Die ERU ist von Bundesrat Kaspar Villiger mit Verfügung vom 31. Januar 2000 eingesetzt worden mit dem Auftrag, das geltende Recht der Unternehmensbesteuerung umfassend zu prüfen und Varianten eines Konzepts für die rechtsformneutrale Besteuerung der Einkünfte aus Unternehmung zu erarbeiten. 72 Zu dieser Frage haben sich zahlreiche Autoren im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft vom 25. Mai 1983 zu Bundesgesetzen über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer geäussert (BBl 1983 III 1).