Auf einige einleitende Bemerkungen zu Beginn unseres Gutachtens folgt die Unterscheidung zwischen den rechtlichen Anforderungen und den wirtschaftlichen Interessen der vorliegenden Reform (Ziff. 1). Angesichts der Komplexität des Vorlage blenden wir kurz zurück auf die Entwicklung des Reformprojekts seit den Arbeiten der "Expertenkommission Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" (ERU 71) bis zu den parlamentarischen Beratungen (Ziff. 2). Da die Auseinandersetzung zur steuerlichen Behandlung der Kapitalgewinne des Privatvermögens in Lehre 72 und Recht-