Die Fassung des Nationalrates sehe in der Tat vor, dass lediglich 50% (60% gemäss Fassung Ständerat) der Dividenden besteuert werden, während an der Steuerfreiheit der Gewinne aus der Veräusserung der Beteiligungen festgehalten wird. Eine zu starke Entlastung gehe über das Ziel der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung hinaus und stelle eine Vorzugsbehandlung von Inhabern qualifizierter Beteiligungen dar.