Er hält dafür, dass die Gesetzesvorlage in der gegenwärtigen vom Parlament beschlossenen Fassung insoweit gegen die Rechtsgleichheit und den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstosse, als es die Dividenden und die privaten Kapitalgewinne steuerlich unterschiedlich behandelt. Die Fassung des Nationalrates sehe in der Tat vor, dass lediglich 50% (60% gemäss Fassung Ständerat) der Dividenden besteuert werden, während an der Steuerfreiheit der Gewinne aus der Veräusserung der Beteiligungen festgehalten wird.