1. Ist aus verfassungsrechtlichen Gründen die Milderung oder Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mittels Teilbesteuerung (= teilweiser Einbezug der Dividenden in die Steuerbemessungsgrundlage) grundsätzlich nur zulässig, wenn gleichzeitig die Kapitalgewinne aus der Veräusserung beweglichen Privatvermögens steuerlich erfasst werden? 2. Ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ein bestimmtes Ausmass der Milderung oder Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mittels Teilbesteuerung nur zulässig, wenn gleichzeitig die Kapitalgewinne aus der Veräusserung beweglichen Privatvermögens steuerlich erfasst werden?