genüber den Personenunternehmungen noch gegenüber anderen Einkommensarten (Ziff. 4.3.3, Ziff. 5.1). - Eine Teilbesteuerungsmass von 50% auf ausgeschütteten Gewinnen ohne kompensatorische Massnahmen für Beteiligungen im Privatvermögen wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Die Zulässigkeit eines Teilbesteuerungsmasses von 60% hängt davon ab, ob die nachträglich aufgestellten Modellrechnungen der ESTV wirklichkeitsnäher sind als diejenigen, die der Bundesrat seinem Vorschlag zu Grunde gelegt hat (Ziff. 4.3.3, Ziff. 5.2 und 5.4). VPB/JAAC/GAAC 2008 69 Avis de droit / Gutachten