C. Zusammenfassung Die Eidgenössischen Räte haben beschlossen, den Besteuerungssatz für qualifizierte Beteiligungen im Geschäftsvermögen auf 50% und im Privatvermögen auf 60% (Ständerat) oder (ebenfalls) 50% (Nationalrat) zu senken. Sie haben den bundesrätlichen Entwurf, der einen Satz von 60% im Geschäftsvermögen und von 80% im Privatvermögen vorgesehen hatte, in wesentlichen Punkten verändert. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Behandlung von Dividenden und anderen Einkommensquellen. Diese Massnahme ist jedoch mit Artikel 8 und 127 BV nicht unvereinbar, denn sie reicht nicht über den grossen Ermessensspielraum hinaus, den Lehre und Rechtsprechung dem Gesetzgeber gewähren.