Die von der laufenden Reform angestrebten Ziele beruhen demnach auf zahlreichen und präzisen Verfassungsgrundlagen. Gewiss handelt es sich um programmatische Bestimmungen mit einem geringen normativen Wert, die nur grobe Zielsetzungen definieren. Sie weisen dem Bund jedoch gezielte Aufgaben zu; es besteht also kein Zweifel, dass es sich um öffentliche Interessen handelt 178.