Das Wirtschaftswachstum ist ein wichtiges Ziel, das dem Bund und den Kantonen von der Verfassung vorgegeben wird. Zuallererst beauftragt Artikel 2 Absatz 2 die Schweizerische Eidgenossenschaft mit der Förderung der « gemeinsamen Wohlfahrt ». Dieser Begriff ist in einem weiten Sinne auszulegen: „Mit der Wohlfahrtsförderung ist aber auch (…) die Förderung des wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilisatorischen Fortschritts angesprochen“ 177. Zweitens sieht Artikel 94 Absatz 2 BV vor, dass Bund und Kantone « die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft wahren und mit der privaten Wirtschaft zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung beitragen »;