Die Reform verfolgt jedoch noch weitere Ziele. Sie strebt auch nach einer Finanzierungsneutralität für das Unternehmen. Dieser Punkt wurde bereits in der Botschaft des Bundesrates 176 hervorgehoben; nachher befasste sich auch eine Notiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. Juni 2006 eingehender damit. Darin wird gesagt, dass die fehlende private Finanzierungsneutralität manchmal die Effizienz der Unternehmen beeinträchtigt, die gesteigert werden könnte, wenn die Besteuerung der ausgeschütteten und diejenige der kapitalisierten Gewinne weniger weit auseinander lägen.