a. Die Gegner der Reform machten - abgesehen von der Verletzung der Rechtsgleichheit - in erster Linie geltend, dass die beabsichtigte Revision sich finanziell ungünstig auf die Sozialversicherungen, namentlich die AHV, auswirken könnte, da die neuen Gesetzesbestimmungen an Stelle von Lohnzahlungen die Dividendenausschüttung favorisieren könnten. Eine Notiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22. September 2006 belegt jedoch überzeugend und anhand von Zahlen, dass die Gefahr, auf die hingewiesen wird, nicht wirklich existiert;