Räten beratenen Reform nichts zu tun hat. Abgesehen von den grossen praktischen Schwierigkeiten, auf die diese Art von Besteuerung stossen würde, würde sie selber auch Ungleichheiten schaffen, weil sie ausschliesslich die Kapitalgewinne beträfe, die bei der Veräusserung von Aktien oder Beteiligungen erzielt werden, nicht jedoch alle anderen Formen von Kapitalgewinnen. Letzten Endes ergibt sich daraus rein rechtlich gesehen kein Zwang für den Gesetzgeber, parallel zur Senkung der Dividendenbesteuerung eine Kapitalgewinnsteuer einzuführen.