Die Frage nach der Besteuerung der Kapitalgewinne hat damit nichts zu tun; sie wurde übrigens bereits eindeutig beantwortet, einerseits von den Kantonen und andererseits in der Volksabstimmung im Jahre 2001. Eine Verknüpfung beider Fragen rechtfertigt sich umso weniger, als sich die zweite Frage in Wirklichkeit gar nicht stellt und sie mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen und in den Eidg. Räten beratenen Reform nichts zu tun hat.