Der Bundesgerichtsentscheid betont in dieser Hinsicht, dass der kantonale Gesetzgeber im Hinblick auf die Vereinfachung der Besteuerung befugt ist, schematische Lösungen zu wählen, selbst wenn die Besteuerung dann nicht im gewünschten Masse die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen gewährleistet. Der Gesetzgeber darf sich im Steuerrecht bei der Erarbeitung von gesetzlichen Bestimmungen weitgehend nach praktischen und verwaltungsökonomischen Überlegungen richten;