6. Die Frage der Beziehung zwischen der Teilbesteuerung der Beteiligungen und der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Aus der bisherigen Analyse geht hervor, dass die Senkung des Steuersatzes in einer gewissen Anzahl von Kantonen angenommen wurde. Keiner von ihnen kennt noch eine Steuer auf den Kapitalgewinnen aus dem Privatvermögen; sie wurde überall abgeschafft, und zwar schon vor geraumer Zeit 169. Das Bundesgericht anerkannte im Übrigen vor fast zwanzig Jahren, dass die Aufhebung dieser Art von Besteuerung nicht gegen die Rechtsgleichheit verstosse 170; doch es legte diese Steuerbefreiung restriktiv aus 171.