einige sind sogar bis auf 40% 166, ja sogar 20% hinuntergegangen 167, während sich ein Kanton für einen Anteil von 70% entschieden hat 168. In den Parlamentsdebatten hoben die Befürworter der Revision des Bundesgesetzes wiederholt hervor, dass die Kantone den Wunsch nach einer Reform geäussert hatten, die in dieselbe Richtung zielt wie diejenige, die nun von den Eidg. Räten vorgeschlagen wird. Darüber hinaus ist da auch die rechtserhebliche Tatsache, dass keine der kantonalen Bestimmungen bisher mit einer Beschwerde an das Bundesgericht angefochten wurde, obwohl einige Bestimmungen schon vor mehreren Jahren erlassen wurden.