Eine Reihe von Kantonen hat nun aber auf verschiedene Art und Weise die Doppelbesteuerung des Unternehmensgewinns und der Dividendenausschüttungen an die Aktionäre mehr oder weniger stark abgebaut. Die meisten haben den Besteuerungssatz auf Dividenden von qualifizierten Beteiligungsinhabern (von 5%, 10% oder 20%, sogar von 40% des Kapitals) auf 50% gesenkt) 165 ; einige sind sogar bis auf 40% 166, ja sogar 20% hinuntergegangen 167, während sich ein Kanton für einen Anteil von 70% entschieden hat 168.