Der Nachteil der heutigen Gesetzgebung liegt darin, dass die Gesellschaften dazu verleitet werden, einen grossen Dividendenanteil zurückzubehalten; dadurch werden nicht nur die Aktionäre benachteiligt, die man um normale Einkünfte bringt, sondern auch der Fiskus, dem ein Teil der ihm zustehenden Einnahmen entgeht. Zu dieser Frage vertraten die Eidg. Räte die Auffassung, dass eine ungefähr hälftige Reduktion der Dividendenbesteuerung die Rückkehr zu einer Haltung ermöglichen würde, die dem ursprünglichen Geist des Aktienrechts 160 Reich, Op.cit. S. 42 ff. 161 STR, 1990, S. 408. 162 Ebenda, S. 409. 163 Siehe J.M. Rivier, Op.cit., S. 88-89 und die Zitate.