Der Grundsatz der Neutralität setzt aber gerade voraus, dass das Gesetz nicht so konzipiert ist, dass es das Verhalten und die Entscheide der Wirtschaftsakteure beeinflusst; darüber hinaus soll das Gesetz Anomalien vermeiden und einen möglichst optimalen Einsatz der Finanzressourcen des Steuerpflichtigen, insbesondere der Unternehmer, ermöglichen 163.