c. Die wirtschaftliche Doppelbelastung erzeugt selber eine Ungleichbehandlung, die von der geplanten Reform teilweise korrigiert werden soll. Da derselbe Gegenstand mehrmals steuerlich belastet wird, wird der Investor einer Kapitalgesellschaft gegenüber dem selbständigen Unternehmer benachteiligt. Die Senkung des Dividendenbesteuerungssatzes ist also nichts anderes als die Milderung einer Überbesteuerung; aus dieser Sicht widerspricht sie nicht nur den Artikeln 8 und 127 BV nicht, sondern lebt dem Gleichheitsgebot eben gerade nach.