Daraus wird der Unterschied zwischen den beiden vorerwähnten Rechtslagen ersichtlich. Während der Inhaber eines Sparhefts oder der Vermieter die Erhebung der Summen, auf die er Anspruch hat, in keinerlei Art und Weise beeinflussen kann, hat der Beteiligungsinhaber aus rechtlichen Gründen die Möglichkeit, sich der Besteuerung der Dividenden zu entziehen, indem er auf Letztere verzichtet. 5. Der Zusammenhang zwischen dem Gesetzeszweck und der durch die Dividendenbesteuerungsreform eingeführten unterschiedlichen Behandlung