Dieses Argument stimmt zwar, reicht für sich allein genommen jedoch nicht aus, denn es gilt noch weitere Aspekte der Rechtslage zu berücksichtigen. In erster Linie geht es nicht darum, sich mit rein formalistischen Erwägungen zufriedenzugeben. Bereits im 19. Jahrhundert setzte sich in der Lehre die Erkenntnis durch, dass die juristische Person weitgehend eine reine Fiktion ist. Das Gesetz « tut so als ob » die Kapitalgesellschaft etwas anderes als ihre Mitglieder sei und zieht in der Praxis die notwendigen rechtlichen Schlüsse daraus; das darf aber nicht die Realität verschleiern;