Rechtlich gesehen setzt die Dividendenausschüttung effektiv die Übertragung des Eigentums an einem beweglichen Vermögensgut von der Aktiengesellschaft zum Aktionär voraus. Zumindest formell gesehen besteht zwischen dieser Operation und anderen Übertragungen zwischen zwei Personen kein Unterschied. Immer noch rein rechtlich gesehen sind im Übrigen die Kapitalgesellschaft und die Anteilsinhaber zwei verschiedene Subjekte. Einige Redner liessen es sich in der Parlamentsdebatte nicht nehmen, auf diese Sachlage hinzuweisen, um daraus zu folgern, dass das heutige Gesetz gar keine Doppelbesteuerung vorsehe, da es sich um zwei verschiedene steuerpflichtige Wirtschaftssubjekte handle 158.