Der Vergleich mit dem Eigenmietwert liegt nahe. Gemäss Bundesgericht wäre die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts einer vom Eigentümer selbst genutzten Wohnung unzulässig 156 ; Artikel 21b DBG und Artikel 7 Absatz 1 StHG schreiben dessen Besteuerung vor, doch es ist dem Gesetzgeber nicht benommen, den massgeblichen Wert unter dem realen Wert, der dem Verkehrswert entspricht, anzusetzen 157. 4. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Dividendenausschüttung und anderen Einkommensformen