Weniger eng ist die Beziehung natürlich dann, wenn das Unternehmen so gross ist, dass kein einzelner Wirtschaftsakteur über einen Anteil von 10% verfügen kann. Anders gesagt folgt die Verknüpfung einer Milderung der Besteuerung mit dem Erfordernis einer Mindestbeteiligung einer Logik, welche unterschiedliche wirtschaftliche und tatsächliche Verhältnisse berücksichtigt.