Räte umso mehr als vertretbar erachten, als sie einzig und allein die Inhaber von Beteiligungen von mindestens 10% betreffen, das heisst eine relativ geringe Anzahl von Inhabern, noch dazu in eher kleinen Kapitalgesellschaften. Die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und den Aktionären ist nun aber besonders eng, wenn Letztere nicht sehr zahlreich sind und je über einen grossen Kapitalanteil verfügen. Weniger eng ist die Beziehung natürlich dann, wenn das Unternehmen so gross ist, dass kein einzelner Wirtschaftsakteur über einen Anteil von 10% verfügen kann.