Teilt man den Satz durch zwei und verdoppelt man gleichzeitig die Bemessungsgrundlage, so ergibt sich für die Steuerbehörde und demnach für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen schlussendlich ein „Nullsummenspiel“. In Tat und Wahrheit sind die Dinge jedoch nicht so einfach, und es besteht keine Gewissheit, dass sich das Gleichgewicht in der erwarteten Art und Weise einstellen würde. Andererseits kann man davon ausgehen, dass die von den Eidg. Räten entworfene Revision auch nicht automatisch zu bezifferbaren Steuereinbussen führen muss, oder dann nur während einer sehr kurzen Zeit.