Diese Gefahr besteht jedoch nur virtuell. Sie tritt nicht immer oder zwingend ein. An diesem Punkt muss man sich eines der wichtigsten Ziele der Reform vor Augen halten, nämlich die Absicht, die Unternehmen zur vermehrten Ausschüttung von Dividenden zu veranlassen. Wird dieses Ziel erreicht, werden die Nutzniesser zwar einem tieferen Steuersatz unterstehen, doch wird dieser auf grössere Beträge angewendet werden. Teilt man den Satz durch zwei und verdoppelt man gleichzeitig die Bemessungsgrundlage, so ergibt sich für die Steuerbehörde und demnach für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen schlussendlich ein „Nullsummenspiel“.