Dagegen äusserte sich das Bundesgericht nicht zur Frage, ob gewöhnliche Bürger legitimiert seien, gegen die Aufhebung der Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Privatvermögen Beschwerde einzureichen 154 , denn die Beschwerde musste aus grundsätzlichen Überlegungen sowieso abgelehnt werden. Wäre das Bundesgericht berechtigt, sich zur Gültigkeit von Bundesgesetzen zu äussern (was die Verfassung verneint), würde es möglicherweise, aber nicht sicher, die Legitimation der Steuerpflichtigen bejahen, die nicht von der Steuerermässigung profitieren können, die in der untersuchten Steuerreform vorgesehen ist.