Bundesgericht Beschwerde darüber zu führen, dass sie steuerlich stärker belastet werden als die Konkubinatspaare 153 ; die kantonalen Gesetze mussten übrigens aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheides angepasst werden. Dagegen äusserte sich das Bundesgericht nicht zur Frage, ob gewöhnliche Bürger legitimiert seien, gegen die Aufhebung der Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Privatvermögen Beschwerde einzureichen 154 , denn die Beschwerde musste aus grundsätzlichen Überlegungen sowieso abgelehnt werden.