Diesbezüglich setzt das Erfordernis der horizontalen Steuergerechtigkeit voraus, dass der Gesetzgeber bei der Definition der Steuerbemessungsgrundlage die Gesamtheit der Elemente berücksichtigt, welche die Finanzlage des Steuerpflichtigen ausmachen, also Einkommen und Vermögen. Der Grundsatz der vertikalen Steuergerechtigkeit geht jedoch davon aus, dass den unterschiedlichen Verhältnissen mit Steuerermässigungen, Steuerabzügen und reduzierten Steuersätzen oder umgekehrt mit umso höheren Steuersätzen Rechnung getragen wird, je grösser das Einkommen ist 151.