Die erste Prämisse in der Argumentation, die zu einer objektiven Schlussfolgerung führen soll, betrifft die genaue Abgrenzung der Personen – oder Gegenstände – die in den Entwürfen der Eidg. Räte unterschiedlich behandelt werden. Zuerst wird das Geschäfts- und anschliessend das Privatvermögen in dieser Hinsicht untersucht.