Viertens spielen auch rechtliche Faktoren eine Rolle: Unterstehen die beiden Dinge, die der Gesetzgeber unterscheidet, unterschiedlichen Regelungen, ungleichen Rechten und Pflichten, so lässt sich eine differenzierte Behandlung rechtfertigen, vorausgesetzt allerdings, dass zwischen diesen beiden rechtlichen Elementen ein ausreichend enger Zusammenhang besteht. Fünftens sollte man auch den Zweck der in Frage gestellten Gesetzgebung mit berücksichtigen, wobei dies nur von untergeordneter Bedeutung ist: