Was die Festlegung eines vertretbaren Höchstwerts für diese Milderung anbelangt, so hebt der Autor hervor, dass der Gesetzgeber bei der Evaluation der verschiedenen in Frage kommenden Modelle und ihrer Auswirkungen über einen sehr grossen Spielraum verfügt 147. Er fügt hinzu, dass die zu Gunsten der natürlichen Personen getroffenen Steuersenkungsmassnahmen durchaus verfassungskonform sind 148. Da noch nie ein Bundes- oder Kantonsgerichtsentscheid zu dieser Frage publiziert wurde, kann eine objektiv vertretbare Antwort nur mit Hilfe einer sorgfältigen Analyse, die sich auf die vom Bundesgericht definierten Kriterien stützt, gefunden werden 149 .