Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Massnahmen, die diesbezüglich getroffen werden könnten, insbesondere die Teilbesteuerung der Dividenden 144. Er anerkennt, dass diese Methode an sich systemfremd ist, jedoch auch Vorteile aufweist, insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsneutralität und der Gleichbehandlung mit dem Risiko- und dem Fremdkapital. Er unterstreicht im 138 Ebenda, S. 142. 139 Ebenda. 140 Entscheid vom 13. November 1997, RDAF 1998 II S. 144; siehe BGE 120 IA 334; 118 IA 4. 141 BGE 125 I 4. 142 M.Reich, Die wirtschaftliche Doppelbelastung der Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilsinhaber, Zürich 2000. 143 S. 37 ff.