d. Diejenigen, die Bundesrecht erlassen, sind auch diejenigen, welche die Bestimmungen kontrollieren, die sie selber erlassen haben, da diese nicht durch das Bundesgericht überprüft werden können. Sie sind zwar verpflichtet, die Verfassung einzuhalten, müssen sich selbst gegenüber jedoch nicht strenger sein, als es ein (nicht existierender) Verfassungsrichter wäre. Sie müssen so entscheiden, wie es ihnen am gerechtesten und gleichzeitig am besten geeignet erscheint, um das Allgemeininteresse zu respektieren. Sie wissen aber, dass der Entscheid letztlich immer bei den Stimmbürgern liegt, deren Referendumskompetenz gewissermassen die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ersetzt.