werden, da ansonsten die Gewaltentrennung und die Volkssouveränität gefährdet würden. In einem Land, in welchem die Gesetze von einem frei gewählten Parlament erlassen werden und dem Referendum unterstellt werden können, darf der Richter nicht ohne gewichtigen Grund in die politische Macht eingreifen. Zweitens ist das abstrakt sowie kurz und bündig formulierte Gleichheitsgebot ein sehr relativer Begriff, der nur selten bei der konkreten Problemlösung zum Zuge kommt. Der Gesetzgeber kann unmöglich alle Individuen gleich behandeln oder alle gesellschaftlichen Probleme auf die gleiche Art und Weise lösen.