Der Grundsatz der « wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit » ist mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Steuerbelastung verknüpft 129 ; auf ihn ist übrigens die progressive Besteuerung des Gesamtnettoeinkommens zurückzuführen, die sich nach der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen richtet.