Die Besteuerung sollte also neutral sein, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen in derselben Weise behandelt werden 127. Daraus folgt ferner, dass der Kreis der Steuerpflichtigen dergestalt sein muss, dass alle Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden und die Steuerbemessungsgrundlage so definiert wird, dass nicht etwa gewisse Elemente zu Unrecht ausgeschlossen werden 128. Der Grundsatz der « wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit » ist mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Steuerbelastung verknüpft 129 ;