II. DIE BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG A. Die Grundsätze a. Die Verfassungsmässigkeit der Bundessteuergesetze wird der Einhaltung der verfassungsmässigen Grundsätze nach Artikel 8 und 127 BV untergeordnet. Diese beiden Artikel zählen die wichtigsten Grundsätze des Steuerrechts auf, wobei diese Aufzählung nicht unbedingt abschliessend ist: Wichtigster Grundsatz ist die Rechtsgleichheit, danach kommen deren Ausflüsse, die im Grunde genommen lediglich den Grundsatz der Gleichbehandlung im Steuerrecht noch weiter konkretisieren: der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung sowie das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Anders aus-