d. In der ganzen Debatte wurde die Frage der Verfassungsmässigkeit des Entwurfs nur am Rande von einigen Rednern, welche die Reform ablehnen, thematisiert; sie prangerten eine Verletzung der Rechtsgleichheit und insbesondere des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an 125. Eingehend befasste sich mit dieser Frage dagegen Bundesrat Merz, der auf die Gefahr hinwies, leichtfertig mit einer Frage umzugehen, die in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bereits eingehend erörtert worden ist 126.